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Wiederbeschaffungswert Neuwagenrabatt schlägt nicht auf den WBW durch
| Nun hat das OLG Stuttgart die absurde Entscheidung des LG Heilbronn korrigiert: Ein Großkundenrabatt, der dem Geschädigten beim Erwerb von Neuwagen gewährt wird, hat keinen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert, wenn dem Geschädigten nicht auch beim Erwerb eines Gebrauchtwagens ein solcher Rabatt gewährt wird. |
Allerdings weist das OLG Stuttgart auf Folgendes hin: Kann der Geschädigte einen passenden Neuwagen mit Rabatt zeitgerecht bekommen, und liegt dessen rabattierter Neupreis unter dem Marktpreis des dem beschädigten Fahrzeug entsprechenden Gebrauchtwagenpreis, also dem Wiederbeschaffungswert, schuldet der Schädiger nur den rabattierten Neuwagenpreis statt des dann ausnahmsweise höheren Wiederbeschaffungswerts (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2023, Az. 2 U 303/21, Abruf-Nr. 233705).
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AUSGABE: UE 3/2023, S. 3 · ID: 49189224