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ReparaturkostenNeue Attacke gegen das Vertrauen in das Gutachten
| Nachdem der BGH in seiner Entscheidungsserie vom 16.01.2024 den subjektbezogenen Schadenbegriff in der Ausprägungsform des Werkstattrisikos abermals gestärkt hat, sucht ein Versicherer neue Angriffspunkte dagegen; und zwar bei seinem Dauerthema der Verbringungskosten. UE erläutert, warum seine Argumente nicht verfangen. |
Im Hinblick auf die Verbringungskosten trägt der Versicherer vor: Es sei doch ganz offensichtlich, dass der Sachverständige in seinem Schadengutachten nicht etwa angemessene Verbringungskosten kalkuliert habe. Stattdessen habe er den von der Werkstatt, die die Reparatur durchführen soll, immer berechneten Pauschalbetrag eingesetzt. Deshalb dürfe der Geschädigte nicht auf das Gutachten vertrauen. Somit sei er dadurch nicht geschützt.
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AUSGABE: UE 4/2024, S. 3 · ID: 49972993