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AusfallschadenAG Hohenstein-Ernstthal: Nutzung des Fahrzeugs ohne Dachhimmel ist nicht zumutbar
Abo-Inhalt24.02.20253648 Min. Lesedauer 
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Der Dachhimmel ist Teil des Insassenrückhaltesystems
| Solange ein unfallbeschädigter Dachhimmel als Ersatzteil nicht lieferbar ist, darf der Geschädigte das Fahrzeug in der Werkstatt lassen. Er muss das Fahrzeug nicht bis zur Lieferung des Dachhimmels nutzen, so das AG Hohenstein-Ernstthal. |
Im Urteilsfall ging es um 44 Tage Nutzungsausfallentschädigung, weil der Dachhimmel als Ersatzteil nicht lieferbar war. Der Versicherer meinte, man könne doch auch mal ohne den Dachhimmel im Fahrzeug fahren. Das ansonsten fertig reparierte Fahrzeug wegen des fehlenden Dachhimmels in der Werkstatt zu lassen, statt es bis zu dessen Lieferung zu nutzen, sei ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht.
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AUSGABE: UE 3/2025, S. 4 · ID: 50327977
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