Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
März 2025

AusfallschadenAG Hohenstein-Ernstthal: Nutzung des Fahrzeugs ohne Dachhimmel ist nicht zumutbar

Abo-Inhalt24.02.20253648 Min. Lesedauer

| Solange ein unfallbeschädigter Dachhimmel als Ersatzteil nicht lieferbar ist, darf der Geschädigte das Fahrzeug in der Werkstatt lassen. Er muss das Fahrzeug nicht bis zur Lieferung des Dachhimmels nutzen, so das AG Hohenstein-Ernstthal. |

Im Urteilsfall ging es um 44 Tage Nutzungsausfallentschädigung, weil der Dachhimmel als Ersatzteil nicht lieferbar war. Der Versicherer meinte, man könne doch auch mal ohne den Dachhimmel im Fahrzeug fahren. Das ansonsten fertig reparierte Fahrzeug wegen des fehlenden Dachhimmels in der Werkstatt zu lassen, statt es bis zu dessen Lieferung zu nutzen, sei ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: UE 3/2025, S. 4 · ID: 50327977

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte