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KaskoAnrechnung des Restteilwerts: Was dies im Fall eines sperrigen Karosserieteils bedeutet

Abo-Inhalt21.02.20253654 Min. Lesedauer

| In vermutlich allen Kaskoverträgen gibt es eine Regelung, dass Altteile beim Versicherungsnehmer verbleiben und mit ihrem Wert angerechnet werden. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist das die Klausel A.2.5.7.2. Eine solche Anrechnung des Werts beschädigter Teile fand bisher allerdings nur punktuell statt. Nun liegt UE ein erster Vorgang vor, bei dem ein Karosserieteil betroffen ist. UE erläutert, was das für die Beteiligten bedeutet. |

Die klassischen Fälle der Anrechnung beschädigter Teile

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AUSGABE: UE 3/2025, S. 14 · ID: 50328164

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