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Mai 2025

GutachterkostenLG Stuttgart: Eine Überschreitung des Ortsüblichen um 20 Prozent bei den Gutachterkosten ist nicht laienerkennbar

Abo-Inhalt15.04.20255341 Min. Lesedauer

| Liegen die Gutachterkosten etwa 20 Prozent über dem ortsüblichen Honorar, ist das für den Geschädigten nicht erkennbar, entschied das LG Stuttgart. |

Der subjektbezogene Schadenbegriff in der Ausprägungsform des Sachverständigenrisikos ist also anwendbar, wenn Zahlung an den Gutachter Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Rückforderungsansprüche verlangt wird (LG Stuttgart, Az. 56 O 182/24, Abruf-Nr. 247576, eingesandt von Rechtsanwalt Tilo Neuner-Jehle).

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AUSGABE: UE 5/2025, S. 4 · ID: 50388516

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