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Fiktive AbrechnungPrüfbericht im Punkt Verweisungswerkstatt nur teils richtig: Darf das Gericht Rosinen picken?

Abo-Inhalt17.04.20255426 Min. Lesedauer

| Dass die Angaben in den Prüfberichten zu den Preisen der Verweisungswerkstatt oft eher der Fantasie als der Realität entstammen, ist nichts Neues. Doch wie ist es, wenn manches stimmt und manches nicht? UE erreichte dazu einer Leserfrage. |

Frage: Nachdem der Geschäftsführer der Verweisungswerkstatt als Zeuge gehört wurde, ist klar: Die Angaben im Prüfbericht zu den Stundenverrechnungssätzen sind korrekt. Die Angabe „keine UPE-Aufschläge“ hingegen stimmt nur, wenn der in den Vorgang involvierte Versicherer betroffen ist. Das ist also eine Sondervereinbarung mit ihm. In jedem anderen Fall werden die UPE-Aufschläge berechnet. Ist der Prüfbericht damit ganz vom Tisch oder kann der Versicherer mithilfe des Gerichts Rosinen picken?

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AUSGABE: UE 5/2025, S. 14 · ID: 50392492

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