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Regress Regress des Versicherers gegen Abschlepper: Die 7,49-Tonner sind nicht mehr zeitgemäß

Abo-Inhalt17.04.20255408 Min. Lesedauer

| Aufgrund gestiegener Fahrzeuggrößen und -gewichte ist ein 7,49 t zGG-Abschleppfahrzeug nicht mehr angemessen. So argumentiert das AG Würzburg in einem Regressprozess des Versicherers gegen den Abschlepper. |

PuS 2022 definiert angemessene Abschleppkosten für Unfall aus 2023

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AUSGABE: UE 5/2025, S. 11 · ID: 50392103

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