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RegressAngriffspunkt im Regress: Schadengutachten zum Zeitpunkt des Reparaturauftrags noch in Arbeit
Abo-Inhalt18.08.2025348 Min. Lesedauer 
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| Das Kern-Abwehrargument im Regress des Versicherers gegen die Werkstatt lautet, die Werkstatt habe den Auftrag gehabt, den Unfallschaden nach den Vorgaben des Schadengutachters instand zu setzen. Oft zeigen aber bereits die Daten auf Auftrag und Gutachten, dass das Gutachten zum Zeitpunkt des Reparaturauftrags noch nicht fertig war. Dazu sagt der Versicherer: Auf ein noch nicht existentes Schadengutachten könne der Geschädigte den Reparaturauftrag zwangsläufig gar nicht stützen. Nach Auffassung von UE ist das so nicht richtig. |
Zentrales Gegenargument: Geschädigter ist technischer Laie
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AUSGABE: UE 9/2025, S. 9 · ID: 50516250
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