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GutachterkostenPlausibilitätskontrolle: Was der Geschädigte an Abgerechnetem im SV-Rechnung nicht prüft
Abo-Inhalt04.08.2025334 Min. Lesedauer
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| Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Geschädigte sowohl das Schadengutachten als auch die ihm gestellten Rechnungen „einer gewissen Plausibilitätskontrolle unterziehen“ (BGH, Urteil vom 23.04.2024, Az. VI ZR 348/21, Abruf-Nr. 241967). Klar ist, dass es sich nur um eine Kontrolle auf solche Parameter handeln kann, die der Laie auch zu überblicken in der Lage ist. Was das in Bezug auf ein Sachverständigengutachten und die Nebenkosten dafür heißt, hat das AG Wangen im Allgäu gut dargestellt. |
AG Wangen im Allgäu präzisiert Umfang der Plausibilitätskontrolle
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AUSGABE: UE 9/2025, S. 10 · ID: 50501525
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