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GutachterkostenAuch AG Peine und AG Frankfurt am Main gegen Zeithonorar für Gutachterkosten
| Mit guten Argumenten stellen sich das AG Peine und das AG Frankfurt am Main gegen eine Abrechnung der Gutachterkosten auf Zeithonorarbasis. |
Zwar kann nach Ansicht des AG Peine eine Abrechnung nach Zeitaufwand ebenfalls in Betracht kommen. Sie sei aber nicht zwingend zu bevorzugen, zumal eine Bemessung danach ebenfalls mit Ungenauigkeiten behaftet sei. Bei einer Schätzung nach Zeitaufwand stelle sich zunächst die Frage nach der Höhe des Stundenlohns, der schon regional bedingt erheblich unterschiedlich ausfallen könne. Darüber hinaus berge eine Schätzung nach Stundenaufwand eine weitere Unsicherheit bezüglich der Anzahl der erforderlichen Stunden. Eine Schätzgrundlage für die erforderliche Stundenzahl sei nicht ersichtlich (AG Peine, Urteil vom 06.12.2024, Az. 5 C 212/24, Abruf-Nr. 249481, eingesandt von Rechtsanwalt Tim Rischmüller, Braunschweig).
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AUSGABE: UE 9/2025, S. 2 · ID: 50504200