AusfallschadenWenn Versicherer gewarnt ist: Erst mit dem Geldeingang fängt die Wiederbeschaffungsdauer an
| Ist der Versicherer im Hinblick auf das finanzielle Unvermögen eines Geschädigten, nach dem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug aus eigenen Mitteln anzuschaffen, gewarnt (wobei mit der Warnung keine Einzelheiten zu den finanziellen Verhältnissen offengelegt werden müssen), beginnt die Wiederbeschaffungsdauer erst mit dem Geldeingang vom Versicherer (AG Schwandorf, Az. 3 C 612/24, Abruf-Nr. 250883, eingesandt von Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf). |
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