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Reparaturkosten/GutachterkostenFreistellung gegen Vorteilsausgleichsabtretung genügt nicht
Abo-Inhalt09.09.2025188 Min. Lesedauer 
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Zwei neue Urteile folgen BGH-Rechtsprechung
| Auch das AG Uelzen sowie das AG Lüneburg sind der Auffassung, dass eine Freistellung gegen Vorteilsausgleichsabtretung den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung nicht genügt. |
Beide Gerichte haben den Versicherer zur Zahlung verurteilt (AG Uelzen, Urteil nebst Terminprotokoll vom 19.08.2025, Az. 17 C 8044/25, Abruf-Nr. 249895, AG Lüneburg mit Urteil vom 16.09.2025, Az. 42 C 98/25, Abruf-Nr. 250279, beide eingesandt von Rechtsanwalt Björn Schröder, Lüneburg).
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AUSGABE: UE 10/2025, S. 2 · ID: 50543683
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