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130-Prozent-ReparaturWenn der Vorschadeneinwand zur Hälfte nach hinten losgeht
| Welchen Einfluss hat ein Vorschaden auf die 130-Prozent-Grenze? Das hat das OLG Saarbrücken geklärt: WBW 3.600 Euro, Reparaturkosten 4.337,54 Euro, also innerhalb der 130-Prozent-Grenze. Das war das Ergebnis eines Schadengutachtens. Der Geschädigte lässt reparieren. Der Versicherer wendet ein, der WBW betrage wegen eines Vorschadens nur 2.800 Euro, und in den Reparaturkosten sei die Beseitigung des Vorschadens enthalten. |
Das Landgericht rechnet die anteiligen Kosten des Vorschadens aus den geltend gemachten Reparaturkosten heraus und kommt zum Ergebnis: Jetzt liegen die zu berücksichtigenden Reparaturkosten auch dann noch innerhalb des 130-Prozent-Limits, wenn der WBW nur 2.800 Euro betrüge. Welcher WBW richtig ist, ist also nicht mehr entscheidend. Das OLG Saarbrücken hat die Entscheidung in der Berufung bestätigt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.07.2025, Az. 3 U 68/24, Abruf-Nr. 250291).
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AUSGABE: UE 10/2025, S. 4 · ID: 50565660