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GeschwindigkeitsmessungMessungen mit dem Gerät „LTI 20/20 Tru Speed“ unverwertbar

16.01.20261 Min. Lesedauer

Derzeit gibt es nur wenig Rechtsprechung zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und/oder standardisierten Messverfahren. Wir können jetzt aber über ein AG-Urteil zu der Problematik berichten.

Nach Ansicht des AG Singen handelt es sich beim Einsatz des Messgeräts „LTI 20/20 Tru Speed“ (derzeit) nicht um ein standardisiertes Messverfahren (13.10.25, 6 OWi 51 Js 30287/24, Abruf-Nr. 252014). Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es hier, selbst bei Einhaltung der Vorgaben der nachgeschärften Gebrauchsanweisung (Stand 30.7.24), zu unzulässigen Messwertverfälschungen im Zusammenhang mit dem „Abgleiteffekt“ kommen kann. Auch ist nach Auffassung des AG die von der PTB selbst aufgestellte Anforderung hinsichtlich der Verwendung von Laserhandmessgeräten beim Messgerät „LTI 20/20 TruSpeed“ (derzeit) nicht erfüllt.

AUSGABE: VA 2/2026, S. 32 · ID: 50654670

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