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Aktuelle GesetzgebungBahn frei für autonomes Fahren
| Der Bundesrat hat am 20.5.22 den Weg frei gemacht für die Zulassung von autonom fahrenden Kraftfahrzeugen. Die Länder haben der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zugestimmt (vgl. BR-Drucks. 86/22). Die Bundesländer haben ihre Zustimmung allerdings an eine Reihe von Änderungsmaßgaben geknüpft. |
Die gesetzliche Grundlage für das autonome Fahren ist das am 28.7.21 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“. Das hat die grundlegenden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr – auf festgelegten Betriebsbereichen – fahren können.
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AUSGABE: VA 8/2022, S. 140 · ID: 48417605