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ZwangssicherungshypothekKapitalisierte Zinsen können nicht als Hypothekenbetrag eingetragen werden

Abo-Inhalt15.03.20223491 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Die praktische Frage, ob bei der Eintragung einer Zwangssicherungs-hypothek Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden können, hat die Rechtsprechung und Literatur lange beschäftigt. Der BGH hat nun ein Machtwort gesprochen und die Frage verneint. |

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AUSGABE: VE 4/2022, S. 71 · ID: 48035851

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