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ZwangsmittelantragSchuldner erfüllt, nachdem Antrag nach § 888 ZPO gestellt ist: Wer trägt die Kosten?

Abo-Inhalt19.04.20224142 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Häufig stellt der Gläubiger einen Antrag nach § 888 ZPO und nachdem dieser der Gegenseite zugestellt ist, erfüllt der Schuldner den Anspruch. Das Gericht regt die Antragsrücknahme an. Was ist zu tun? |

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AUSGABE: VE 5/2022, S. 85 · ID: 48108329

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