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EnergiepreispauschaleEnergiepreispauschale nun auch für Rentner und Pensionäre: „Zwei-Klassen-Pfändung“ droht

Abo-Inhalt24.11.202221 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale (EPP) an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs vom 7.11.22 (BGBl. I. S. 1985) ist am 12.11.22 in Kraft getreten. Hierdurch erhalten nun auch Rentner und Pensionäre, die Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben, eine Einmalzahlung im Dezember 2022 von 300 EUR. Diese veranlassen Rentenzahl- bzw. Versorgungsstellen automatisch. Die Regelungen führen zu einer „Zweiklassen-Pfändung“. Der folgende Beitrag klärt auf. |

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AUSGABE: VE 12/2022, S. 220 · ID: 48752117

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