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KostenfestsetzungKostenfestsetzungsantrag nach Tod des Gläubigers

Abo-Inhalt15.11.20229881 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Das FG Sachsen-Anhalt hat jetzt entschieden: Solange die Erbfolge nicht eindeutig geklärt ist, bleibt einem Prozessbevollmächtigten nur die Möglichkeit, den Kostenfestsetzungsantrag für die „unbekannten Erben“ des verstorbenen Mandanten zu stellen. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: VE 12/2022, S. 218 · ID: 48687638

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