Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2025 abgeschlossen.
VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
| Erben Schuldner, können Gläubiger den Umfang der Erbschaft oft schlecht sofort prüfen, insbesondere, wenn kein Geld vererbt wurde. Unsere Leserin B. Örzel, Berlin, berichtet von einem Fall, in dem der Schuldner geerbt hatte und ihr der pure Zufall einen Vollstreckungserfolg sicherte. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Dem Schuldner schlägt die Stunde |
Schuldner ohne Einkünfte? Das wollte Gläubiger G. jedoch nicht so recht glauben. Denn er hatte S. neulich erst in einem Café gesehen, als dieser angeregt mit jemandem wie in einem Verkaufsgespräch vertieft war. Auf dem Tisch lagen dabei zwei französisch-sprachige Hefte mit dem Titel „Horlogerie Ancienne“. Betrieb S. nun etwa selbst den Handel mit Uhren? Leider ergaben sich zunächst keine verwertbaren Spuren. Das Hobby des Freundes ... … brachte den Durchbruch Unsere Leserin konfrontierte S. mit ihren Recherchen und drohte mit der Pfändung der „wahren Schätze“. Das zeigte Wirkung: Pünktlich, wie ein frisch geöltes Uhrwerk, tilgte S. die Forderung vollständig. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
AUSGABE: VE 2/2025, S. 36 · ID: 50274247