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Feb. 2025

Aktuelle GesetzgebungBasiszinssatz ist seit dem 1.1.25 auf 2,27 % gesunken

Leseprobe21.01.20251 Min. Lesedauer

| Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.1.25 von 3,37 auf 2,27 % gesenkt worden. Es ergeben sich außerdem Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 7,27 % und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 11,27 %. |

Der Basiszinssatz des BGB verändert sich jedes Jahr zum 1.1. und 1.7. um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Wollen Sie also Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie den aktuellen Basiszinssatz beachten.

AUSGABE: VE 2/2025, S. 19 · ID: 50267486

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