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Feb. 2025

LohnpfändungVollstreckung von Bruttolohn abzüglich bereits erhaltener Nettozahlung

Abo-Inhalt27.01.20253 Min. Lesedauer

| Ein arbeitsgerichtliches Urteil, das den Beklagten dazu verpflichtet, einen bestimmten Betrag brutto abzüglich des bereits gezahlten Nettobetrags zu leisten, besitzt einen vollstreckungsfähigen Inhalt. So entschied es nun das AG Bremen. |

AUSGABE: VE 2/2025, S. 31 · ID: 50267542

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