Feb. 2025
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FehlervermeidungAufstellung „bisheriger Vollstreckungskosten“ bzw. „Kosten von Inkassodienstleistern“ nach § 13e RDG
Abo-Inhalt27.01.20254 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| In der Praxis bestehen derzeit Probleme bei der Forderungsaufstellung der Anlage 6 bis 8 nach § 1 Abs. 4 Nrn. 1, 2 a), b) ZVFV. Eine Entscheidung des LG Oldenburg (7.6.24, 6 T 184/24, Abruf-Nr. 245757) belegt dies. Diese kann für Gläubiger zu erheblichen Zeitverlusten führen und damit ggf. den Pfändungsrang gegenüber anderen Gläubigern gefährden. |
AUSGABE: VE 2/2025, S. 33 · ID: 50267543
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