Mai 2025
Vollstreckungspraxis
Wie greifen Gläubiger auf Werte in Kryptowährungen zu?
28.04.2025
2 Min. Lesedauer
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VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
Abo-Inhalt20.04.20252 Min. Lesedauer
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| Kürzlich haben wir über die Probleme beim Zugriff rein digital vorhandener Unterlagen von Schuldnern berichtet. Unsere Leserin Andrea Glocke, Düsseldorf, kennt diese Schwierigkeiten. Sie schrieb uns, wie sie präventiv viele Daten des Schuldners dokumentiert – und zwar praktisch und schnell. Das hat ihr schon mehrmals zum Erfolg verholfen. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Gedruckt oder digital? Egal! |
Was digital verborgen bleibt Bei Schuldner S., einem ehemaligen Mandanten, der die anwaltliche Honorarrechnung nicht bezahlt hatte, war es so, dass er wichtige Dokumente oft erst selbst angefordert hatte und gar nicht mehr auf Papier besaß. Da unsere Leserin bei S. von Anfang an – quasi aus einem „Bauchgefühl“ heraus – davon ausgegangen war, später gegen ihn die Zwangsvollstreckung betreiben zu müssen, hatte sie früh gezielt Informationen über ihn gesammelt. Dabei war es ihr zunächst egal, ob diese ausgedruckt oder digital vorlagen. Neben den Basisdaten hatte sie Auszüge u. a. aus PayPal-Abbuchungen bzw. -Gutschriften. E-Bike als Pfändungsobjekt Das Mietkautionskonto war „fällig“ |
AUSGABE: VE 5/2025, S. 90 · ID: 50370711
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