Mai 2025
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VollstreckungspraxisWie greifen Gläubiger auf Werte in Kryptowährungen zu?
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| Es gibt unzählige sog. Kryptowährungen, sie heißen z. B. Ethereum, Tether oder Solana. Die bekannteste Digitalwährung dürfte der Bitcoin sein. Bei solchen Kryptowerten existiert aber keine zentrale Stelle, wie eine Bank. Ist daher Gläubigern ein Zugriff möglich, wenn Schuldner solche Kryptowerte besitzen? |
Vollstreckung einmal anders
Wer Konten oder Gehälter pfändet, tut dies bekanntlich jeweils über den Drittschuldner mit einem PfÜB. Bei den Digitalwährungen ist das nicht so einfach, denn Kryptowerte lagern auf der sog. „Blockchain“, man greift mittels „Wallets“ auf sie zu. Es existiert also nicht einfach ein Bankkonto mit Geldbeträgen darauf, das man pfänden kann.
AUSGABE: VE 5/2025, S. 78 · ID: 50370472
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