Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Mai 2025

VollstreckungspraxisWie greifen Gläubiger auf Werte in Kryptowährungen zu?

Abo-Inhalt28.04.20252 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Es gibt unzählige sog. Kryptowährungen, sie heißen z. B. Ethereum, Tether oder Solana. Die bekannteste Digitalwährung dürfte der Bitcoin sein. Bei solchen Kryptowerten existiert aber keine zentrale Stelle, wie eine Bank. Ist daher Gläubigern ein Zugriff möglich, wenn Schuldner solche Kryptowerte besitzen? |

Wer Konten oder Gehälter pfändet, tut dies bekanntlich jeweils über den Drittschuldner mit einem PfÜB. Bei den Digitalwährungen ist das nicht so einfach, denn Kryptowerte lagern auf der sog. „Blockchain“, man greift mittels „Wallets“ auf sie zu. Es existiert also nicht einfach ein Bankkonto mit Geldbeträgen darauf, das man pfänden kann.

AUSGABE: VE 5/2025, S. 78 · ID: 50370472

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte