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Okt. 2025

LeserforumGesamtschuldnerhaftung: Pfändung geht bei einem Drittschuldner ins Leere – Kostenerstattung

Abo-Inhalt26.09.202514 Min. Lesedauer

| FRAGE: Ich habe ein Urteil gegen die Eheleute M. und F. als Gesamtschuldner. Es wurden zwei PfÜB jeweils gegen M. und F. erlassen. Drittschuldner ist das Kreditinstitut. Dieses zahlt aufgrund der Pfändung der F. und teilt mit, dass M. kein Kunde sei und deswegen auch die Gebühren, Gerichtskosten und Zustellkosten nicht übernommen werden. Ist das so korrekt? Die Schuldner haften doch als Gesamtschuldner. Muss ich jetzt erneut wegen der Kosten pfänden? |

Antwort: Wie stets muss zwischen der Entstehung und der Erstattungsfähigkeit von Kosten unterschieden werden:

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AUSGABE: VE 10/2025, S. 166 · ID: 50523496

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