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VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
| Viele Leser haben das Problem, dass immer mehr vollstreckungsrelevante Unterlagen nur digital vorliegen und sie auf diese trotz Vollstreckungstitel nicht zugreifen können (VE 24, 149). Unser Leser Dirk Mantel, Ahaus, schrieb uns, wie er dieses Problem mit einem selbst entwickelten Schreiben löst. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Digitale Unterlagen „frei Haus“ | 
Wie viele andere Nutzer hielt Schuldner S. vertragliche oder geschäftliche Unterlagen nur noch online vor oder speicherte sie auf dem PC. Auch einen Drucker besaß er nicht mehr. Das Problem für Gläubiger G.: Liegen z. B. Kontoauszüge nicht ausgedruckt vor, können sie auch nicht gemäß § 836 Abs. 3 ZPO herausverlangt werden. Ebenso wenig war S. verpflichtet, die Unterlagen zunächst auszudrucken, um sie dann herauszugeben. Die Lösung Unser Leser hat für solche Fälle – erstmalig bei S. – ein Schreiben entworfen, das er individuell so anpasst, dass er ggf. gleichzeitig auch an weitere Dokumente gelangt, um mögliche Zugriffschancen zu entdecken, ohne dass der Gerichtsvollzieher dies erfragen muss. Unser Leser hatte damit Erfolg: Er erlangte nicht nur die Kontoauszüge der letzten drei Monate, sondern erhielt noch Einblick in einen Kreditvertrag bei einer Bank, bei der auch eine reguläre Bankverbindung bestand. Zudem konnte unser Leser aus den Auszügen ein PayPal-Konto sowie monatliche Abbuchungen in einen Aktiensparplan erkennen. Die Formulierung unseres Lesers Sehr geehrte(r) Herr/Frau … wie Ihnen bereits bekannt ist, haben wir einen rechtskräftigen Titel erwirkt, aus dem wir nun die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben wollen. Sie können aktiv zur Kostenvermeidung beitragen, indem Sie uns jeweils Ihre aktuellen Kontoauszüge zur Einsicht vorlegen, zu deren Herausgabe Sie verpflichtet sind. Beachten Sie, dass der Gerichtsvollzieher bei Abnahme der Vermögensauskunft von Ihnen verlangen darf, Kontoauszüge sowie weitere Dokumente, die Ihre Ausgaben belegen, herauszugeben. Ohne großen Aufwand können Sie uns die notwendigen Unterlagen auch digital zur Verfügung stellen. Wir bitten Sie daher, uns Ihre aktuellen Kontoauszüge sowie folgende Unterlagen in Kopie zu übersenden oder digital per E-Mail an uns zu übermitteln: Kontoauszüge Ihrer Bank sowie Ihres Kreditkartenkontos …, laufender Kreditvertrag …, die letzten drei Lohnabrechnungen vom … Bitte beachten Sie, dass unnötige Kosten, der Besuch des Gerichtsvollziehers oder zusätzliche Anwaltsgebühren und Gerichtskosten im Einzelfall vermieden werden können, wenn wir die o. g. Unterlagen frühzeitig zur Einsicht erhalten.  | 
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AUSGABE: VE 10/2025, S. 180 · ID: 50526496
