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BerufsunfähigkeitsversicherungBGH stellt klar: VR kann rückwirkend kein befristetes Anerkenntnis abgeben
Abo-Inhalt29.04.20224469 Min. Lesedauer
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BGH
| Der BGH hat entschieden, dass der VR in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben kann. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 5/2022, S. 76 · ID: 48135622
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