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ProzessrechtFeststellungen über mögliche Entscheidungen einer Person
| Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, darf der Tatrichter grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen. |
Diese wichtige prozessuale Entscheidung traf der BGH (21.6.22, VI ZR 310/21, Abruf-Nr. 230430). Das Berufungsgericht hatte entschieden, dass sich der Arzt auf eine hypothetische Einwilligung des Patienten berufen könne, weil dieser einen Entscheidungskonflikt schriftsätzlich nicht plausibel dargelegt habe. Das hat dem BGH nicht ausgereicht. Die Annahme des Gerichts verstoße gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Dem Patienten könne nicht eine bestimmte Entscheidung unterstellt werden. Das Gericht habe den Patienten vielmehr zu der Frage persönlich anhören müssen.
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AUSGABE: VK 10/2022, S. 164 · ID: 48567180