Dez. 2022
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BerufsunfähigkeitszusatzversicherungSo muss der VR den VN über ein Nachprüfungsverfahren informieren
Abo-Inhalt29.11.20229020 Min. Lesedauer
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OLG Dresden
| Von einem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit kann sich ein VR nur durch ein Nachprüfungsverfahren lösen. Im Rahmen dieses Verfahrens muss er dem VN alle Informationen mitteilen, die erforderlich sind, damit dieser sein Prozessrisiko abschätzen kann. Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Dresden. |
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AUSGABE: VK 12/2022, S. 210 · ID: 48584012
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