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LebensversicherungNotwendige Bezugnahme einer Widerspruchsbelehrung

Abo-Inhalt20.02.20232742 Min. Lesedauer

| Eine Widerspruchsbelehrung zu einem Lebensversicherungsvertrag ist nicht deshalb unwirksam, weil sie den Beginn der Widerspruchsfrist an den Erhalt der Versicherungsurkunde anknüpft und nicht den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die maßgeblichen Verbraucherinformationen namentlich aufzählt. |

Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Dresden (7.3.22, 4 U 1794/21, Abruf-Nr. 230747). Danach reicht es aus, wenn es sich bei der Versicherungsurkunde um ein fest verbundenes, linksseitig geöstes Dokument handelt, das den Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Verbraucherinformationen umfasst.

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AUSGABE: VK 3/2023, S. 37 · ID: 49088419

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