Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

GebäudeversicherungDie Beweislast für das Vorliegen einer Unterversicherung trägt der VR

Abo-Inhalt01.03.20233001 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Die Beweislast für das Vorliegen einer Unterversicherung trägt der VR. Der VN kann sich im Prozess auch dann auf ein bloßes Bestreiten beschränken, wenn der VR die Unterversicherung durch ein Privatgutachten belegt. Stützt der VN seinen Anspruch sowohl auf den Versicherungsvertrag als auch auf eine Beratungspflichtverletzung des VR, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und ein Verfahrensfehler vor. Dieser rechtfertigt die Aufhebung und Zurückverweisung, wenn das Gericht nur den Schadenersatzanspruch zurückweist, ohne sich mit dem Primäranspruch zu befassen. So entschied es das OLG Dresden. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VK 3/2023, S. 44 · ID: 49201898

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte