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Jan. 2025

WohngebäudeversicherungTeilbeschädigter Parkettboden darf komplett ausgetauscht werden

Abo-Inhalt15.01.20252 Min. Lesedauer

| Im Versicherungsfall stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang der VR für den Schaden aufkommen muss, vor allem, wenn die Sache nur zum Teil beschädigt ist. Das LG Lübeck hat im Fall eines Wasserschadens entschieden, dass der teilbeschädigte Parkettboden komplett auszutauschen ist. |

In einem Wohnhaus wurde versehentlich eine Hauswasserleitung angebohrt. Es trat Leitungswasser aus und beschädigte das Parkett und die Tapete an einigen Stellen. Der Wohngebäude-VR übernahm die Kosten für den Teil-Austausch der beschädigten Flächen. Den Austausch des gesamten Parketts und der gesamten Tapete wollte er aber nicht zahlen. Vor dem LG Lübeck fordert die Frau von der Versicherung, den kompletten Austausch zu bezahlen – nur so könne ein einheitliches Erscheinungsbild des Parketts und der Tapete wiederhergestellt werden.

AUSGABE: VK 1/2025, S. 2 · ID: 50256944

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