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WohngebäudeversicherungInnenausgleich zwischen Vor- und Nachversicherer bei Leitungswasseraustritt

Abo-Inhalt08.08.2025156 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Fällt ein Austritt von Leitungswasser sowohl in die bei einem Vor- als auch bei einem Nachversicherer versicherte Zeit, muss derjenige VR, der einen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen der Mehrfachversicherung geltend macht, die Voraussetzungen im Hinblick auf die zeitliche Entstehung der Schäden darlegen und beweisen. So entschied es das OLG München. |

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AUSGABE: VK 8/2025, S. 130 · ID: 50495053

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