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Nov. 2025

HausratversicherungKurz gefragt: Mountainbike am Bahnhof gestohlen – wer zahlt?

Abo-Inhalt12.11.202521 Min. Lesedauer

| Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, stellt sein Fahrrad gerne am Bahnhof ab. Doch wer zahlt, wenn es dort gestohlen wird? |

In der Hausratversicherung sind Fahrräder normalerweise nicht gegen Diebstahl versichert, sondern nur bei Einbruchdiebstahl. Dieser liegt z. B. vor, wenn das Einfamilienhaus oder die Wohnung aufgebrochen wurde. Einige Anbieter leisten jedoch darüber hinaus auch bei einem Fahrraddiebstahl außerhalb der verschlossenen Räume. Allerdings gelten hier häufig Ausschlusszeiten, etwa von 22 bis sechs Uhr. Die UniVersa Versicherung weist darauf hin, dass der VR auch weitere Auflagen machen und die Höhe der Leistung z. B. auf 500 EUR begrenzen kann. Solche Auflagen können ein bestimmtes Fabrikat des Schlosses oder die Ankettung an einen festen Gegenstand sein. Geregelt ist dies im Detail in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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AUSGABE: VK 11/2025, S. 182 · ID: 50596557

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