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BerufsunfähigkeitsversicherungEin schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Abo-Inhalt12.11.2025145 Min. Lesedauer
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OLG Frankfurt a. M.| Ein schwerhöriger Kapitän ist auch dann berufsunfähig, wenn Hörgeräte das Hörvermögen im erforderlichen Umfang wieder herstellen könnten. Gemäß den Regelungen der Maritime-Medizin-Verordnung des Bundes ist Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes das Tragen von Hörhilfen nämlich grundsätzlich untersagt. Das OLG Frankfurt a. M. hat den VR daher verurteilt, eine Berufungsunfähigkeitsrente zu zahlen. |
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AUSGABE: VK 11/2025, S. 192 · ID: 50584808
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