Kfz-KaskoversicherungRisikoausschluss für beschädigte und zerstörte Reifen
Der in den AKB enthaltene Ausschluss des Versicherungsschutzes für beschädigte und zerstörte Reifen ist nicht wegen Intransparenz unwirksam.
Das folgt aus einem Hinweisbeschluss des OLG Dresden (11.6.25, 4 U 88/25, Abruf-Nr. 251235). Der Wortlaut der Klausel ist nach Ansicht des Senats eindeutig. Aus dem Wortlaut der Klausel ergibt sich mit hinreichender Klarheit, dass Schäden an Reifen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Hiervon wird in Satz 2 eine Ausnahme formuliert. Wenn ein Ereignis unter den Schutz der Vollkaskoversicherung fällt – also ein Unfall oder Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt – und dieses Ereignis Beschädigungen am Fahrzeug und am Reifen verursacht, tritt die Kaskoversicherung ein.
AUSGABE: VK 1/2026, S. 1 · ID: 50642142