Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

LeitungswasserversicherungKein Versicherungsschutz bei Rohrbruch ohne Substanzbeeinträchtigung der Rohrleitung

Abo-Inhalt04.03.202266 Min. LesedauerVon RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch liegt mithin nicht vor, wenn ein in einem Abwasserrohrabzweig montierter Muffenstopfen (eine Verschlusskappe) durch erhöhten Druck, hier größer als 0,5 bar, aus der Rohrmuffe gedrückt und das Rohr so geöffnet wird. So entschied es das LG Trier. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VK 3/2022, S. 41 · ID: 48019300

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte