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LeitungswasserversicherungKein Versicherungsschutz bei Rohrbruch ohne Substanzbeeinträchtigung der Rohrleitung
| Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch liegt mithin nicht vor, wenn ein in einem Abwasserrohrabzweig montierter Muffenstopfen (eine Verschlusskappe) durch erhöhten Druck, hier größer als 0,5 bar, aus der Rohrmuffe gedrückt und das Rohr so geöffnet wird. So entschied es das LG Trier. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 3/2022, S. 41 · ID: 48019300