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ArbeitgeberleistungenFirmen-Fitnessprogramm: So machen Sie es in Ihrem Vermittlerbetrieb lohnsteuerlich richtig
Abo-Inhalt16.07.2025190 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
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Hinweis an Redaktion
| Nach der Arbeit sich im Fitnessstudio so richtig auspowern und runterkommen. Das machen auch viele Mitarbeiter von Vermittlerbetrieben. Viele Inhaber unterstützen diese Aktivitäten, indem sie die Studiokosten teilweise oder vollständig übernehmen. Dabei sollten sie die Rechnung nicht ohne den Fiskus machen. Die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist nämlich komplex. Wer bei der Vertragsgestaltung Fehler macht, büßt das sehr schnell in Form von Lohnsteuernachzahlungen. Vermeiden Sie diese, in dem Sie die VVP-Ratschläge beherzigen. |
Inhaltsverzeichnis
- So sehen Firmenfitness-Konzepte aktuell aus
 - So werden Fitnessprogramme lohnsteuerlich behandelt
 - Allgemeines zur Bewertung nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG.
 - So wird der Vorteil aus Sicht der Finanzverwaltung ermittelt
 - Präventionskurse und Firmen-Fitnessprogramm zusammen
 - Übersicht: Aufteilung und Zurechnung der Kosten
 
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AUSGABE: VVP 10/2025, S. 17 · ID: 50473851
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