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ArbeitgeberleistungenFirmen-Fitnessprogramm: So machen Sie es in Ihrem Vermittlerbetrieb lohnsteuerlich richtig

Abo-Inhalt16.07.202593 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München

| Nach der Arbeit sich im Fitnessstudio so richtig auspowern und runterkommen. Das machen auch viele Mitarbeiter von Vermittlerbetrieben. Viele Inhaber unterstützen diese Aktivitäten, in dem sie die Studiokosten teilweise oder vollständig übernehmen. Dabei sollten sie die Rechnung nicht ohne den Fiskus machen. Die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist nämlich komplex. Wer bei der Vertragsgestaltung Fehler macht, büßt das sehr schnell in Form von Lohnsteuernachzahlungen. Vermeiden Sie diese, in dem Sie die VVP-Ratschläge beherzigen. |

ID: 50473851

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