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Ausgleichsanspruch – Teil 2Ausgleichsanspruch nach „Grundsätzen Sach“: Darauf müssen Sie bei der Berechnung achten
Abo-Inhalt06.08.2025208 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Lutz Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München
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Hinweis an Redaktion
- Möglichkeit des Wegfalls der Altersversorgung: In zahlreichen Versorgungsordnungen wird geregelt, dass die Zusage bei einer Änderung der Rechtslage, bei einer Änderung des Steuerrechts oder bei einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Versicherungsunternehmens widerrufen werden kann oder die Versorgung bei einem Fehlverhalten des Versicherungsvertreters entzogen oder eingeschränkt werden kann.
| Der Ausgleichsanspruch ist für viele Versicherungsvertreter noch immer ein zentraler Teil der Altersversorgung. Berechnungsfehler sind allerdings an der Tagesordnung. Streitigkeiten landen oft vor Gericht. VVP nimmt das zum Anlass, Ihnen die wichtigsten Regeln im Umgang mit dem Ausgleichsanspruch nach den „Grundsätzen Sach“ in einer Serie zu erläutern und Sie mit neuester Rechtsprechung zu versorgen. Im zweiten Teil geht es um die Berechnungsschritte 4 und 5 nach den „Grundsätzen Sach“. |
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AUSGABE: VVP 10/2025, S. 3 · ID: 50489940
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