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Feb. 2026

LeserforumMehrfache Gebühr bei mehreren Schuldnern: PfÜB versus Zwangssicherungshypothek

Abo-Inhalt29.01.20264 Min. Lesedauer IWW

Bei mehreren Schuldnern können je nach Vollstreckungsart unterschiedliche Gebühren anfallen. Hierzu erreichte uns die folgende Frage einer Leserin.

FRAGE: Gläubiger G – vertreten durch Rechtsanwalt R – hat eine Forderung in Höhe von 10.000 EUR gegen A und B als Gesamtschuldner. Beide Schuldner sind jeweils zur Hälfte im Grundbuch als Miteigentümer eines Grundstücks eingetragen. R beantragt die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem jeweils entsprechenden hälftigen Anteil und berechnet hierfür zweimal eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Im anschließenden Verfahren auf Erlass eines Pfüb behauptet der zuständige Rechtspfleger, dass eine doppelte Berechnung der RVG-Gebühren für die Beantragung der Eintragung der Zwangssicherungshypothek – im Gegensatz zu einem Pfüb-Antrag – nicht zulässig sei. Zu Recht?

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AUSGABE: RVGprof 2/2026, S. 23 · ID: 50669199

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