KostenentscheidungKostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung und Kostenanerkenntnis
Erledigungserklärungen im laufenden Verfahren gehören zur alltäglichen Praxis. Häufig erklärt eine Partei den Rechtsstreit nach Erfüllung der Klageforderung für erledigt, worauf sich die Gegenseite anschließt. Die Kostenentscheidung richtet sich dann nach § 91a Abs. 1 ZPO. Problematisch ist jedoch, wie zu verfahren ist, wenn eine Partei ausdrücklich anerkennt, die Kosten zu tragen. Muss das Gericht dann trotzdem eine Billigkeitsentscheidung treffen – oder genügt das Kostenanerkenntnis allein?
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 2/2026, S. 26 · ID: 50669255

