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UrlaubWann verfällt der Urlaub, der aus gesundheitlichen Gründen nicht genommen werden kann?

Abo-Inhalt26.01.20232043 Min. Lesedauer

| Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der ArbN tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der ArbG den ArbN rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. |

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AUSGABE: AA 2/2023, S. 27 · ID: 49016676

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