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SonderzahlungenFreiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt: Wo liegt der Unterschied?

Abo-Inhalt26.01.20232065 Min. LesedauerVon RA und VorsRiLAG a.D. Dr. Lothar Beseler, Meerbusch

| In Ergänzung zum Beitrag „Unter diesen Voraussetzungen ist Weihnachtsgeld verpflichtend zu zahlen“ stellt sich die Frage nach dem genauen Unterschied zwischen einem Freiwilligkeits- und einem Widerrufsvorbehalt. Zunächst ist relevant, dass sowohl der Freiwilligkeits- als auch der Widerrufsvorbehalt nicht für das Arbeitsentgelt als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit, sondern nur für nicht wesentliche Zusatzbestimmungen vorgesehen werden kann (BAG 25.4.07, 5 AZR 627/06, Abruf-Nr. 072811). Doch es gibt weitere Unterschiede. |

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AUSGABE: AA 2/2023, S. 32 · ID: 49016778

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