Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

SonderzahlungenFreiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt: Wo liegt der Unterschied?

Abo-Inhalt26.01.20232065 Min. LesedauerVon RA und VorsRiLAG a.D. Dr. Lothar Beseler, Meerbusch

| In Ergänzung zum Beitrag „Unter diesen Voraussetzungen ist Weihnachtsgeld verpflichtend zu zahlen“ stellt sich die Frage nach dem genauen Unterschied zwischen einem Freiwilligkeits- und einem Widerrufsvorbehalt. Zunächst ist relevant, dass sowohl der Freiwilligkeits- als auch der Widerrufsvorbehalt nicht für das Arbeitsentgelt als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit, sondern nur für nicht wesentliche Zusatzbestimmungen vorgesehen werden kann (BAG 25.4.07, 5 AZR 627/06, Abruf-Nr. 072811). Doch es gibt weitere Unterschiede. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AA 2/2023, S. 32 · ID: 49016778

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte