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SchriftformerfordernisAbmahnungen wegen fehlender Urlaubsplanung

Abo-Inhalt27.04.20224983 Min. LesedauerVon Einsender der Entscheidung: RA Jochen Link, Rechtsanwälte Brugger & Schießle, Villingen-Schwenningen

| Der ArbG hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf Abgabe der Jahresurlaubsplanung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Jahresbeginn. Eine hierauf gestützte Abmahnung ist unwirksam. Der ArbG ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Schriftform einer Kündigung nach § 623 BGB eingehalten wurde und eine Originalunterschrift vorliegt. |

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AUSGABE: AA 5/2022, S. 77 · ID: 48209890

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