Mai 2022
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SchriftformerfordernisAbmahnungen wegen fehlender Urlaubsplanung
Abo-Inhalt27.04.20224983 Min. LesedauerVon Einsender der Entscheidung: RA Jochen Link, Rechtsanwälte Brugger & Schießle, Villingen-Schwenningen
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Hinweis an Redaktion
Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen
| Der ArbG hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf Abgabe der Jahresurlaubsplanung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Jahresbeginn. Eine hierauf gestützte Abmahnung ist unwirksam. Der ArbG ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Schriftform einer Kündigung nach § 623 BGB eingehalten wurde und eine Originalunterschrift vorliegt. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 5/2022, S. 77 · ID: 48209890
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