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RechtAktuelle Empfehlungen des SVA

20.11.2025101 Min. Lesedauer

| In seiner 91. Sitzung am 15.07.2025 hat sich der Sachverständigen-Ausschuss (SVA) für Verschreibungspflicht nach § 53 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) einstimmig für die Entlassung von Aciclovir in der Stärke 50 mg zur Anwendung als Buccaltablette bei rezidivierendem Herpes labialis sowie von Melatonin in der Stärke 3 mg zur oralen Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen aus der Verschreibungspflicht ausgesprochen. Ebenso einstimmig wurde die Entlassung des Antihistaminikums Rupatadin in der Stärke 10 mg zur oralen Anwendung abgelehnt. |

| In seiner 91. Sitzung am 15.07.2025 hat sich der Sachverständigen-Ausschuss (SVA) für Verschreibungspflicht nach § 53 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) einstimmig für die Entlassung von Aciclovir in der Stärke 50 mg zur Anwendung als Buccaltablette bei rezidivierendem Herpes labialis sowie von Melatonin in der Stärke 3 mg zur oralen Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen aus der Verschreibungspflicht ausgesprochen. Ebenso einstimmig wurde die Entlassung des Antihistaminikums Rupatadin in der Stärke 10 mg zur oralen Anwendung abgelehnt. |

AUSGABE: AH 12/2025, S. 1 · ID: 50619659

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