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Dez. 2025

FallbeispielpDL „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“: So gelingt der Einstieg

Abo-Inhalt03.11.202514 Min. LesedauerVon Apothekerin Maren Patte, MBA Health Care Management, Düsseldorf

| Apotheker, die die Voraussetzungen erfüllen, um die pharmazeutische Dienstleistung (pDL) „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ durchzuführen und abzurechnen, sind auch zur Erbringung der pDL „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ berechtigt. Wie Ihnen auch ohne viel Vorwissen der Einstieg in diese Dienstleistung gelingen kann und Sie nach dem Start Schritt für Schritt Ihr Spezialwissen erweitern, zeigt das folgende Fallbeispiel. |

„Das ist für unsere Apotheke kein Thema“

Apothekerin Frau Schnabel dachte lange, dass das Thema „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ sie und ihr Apothekenteam nicht betrifft. Sie ist Inhaberin einer Apotheke in einer Kleinstadt und am Ort gibt es keine onkologische Praxis. Aus den Gesprächen mit ihren Kunden weiß sie, dass Patienten teilweise bis zu 50 km bis zum Onkologen zurücklegen. In der unmittelbaren Nachbarschaft der onkologischen Praxen gibt es Apotheken, die Zytostatika herstellen und vermehrt orale Antitumortherapeutika abgeben. Eine ihrer Mitarbeiterinnen hat ihr einmal erzählt, dass dort auch die pDL „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ angeboten wird. „Das ist auch sinnvoll“, antwortete Frau Schnabel damals. „Viele Patienten lösen ja direkt nach dem Besuch beim Onkologen dort Rezepte ein. Außerdem sind diese Apotheken entsprechend spezialisiert und die Mitarbeiter fortgebildet. Uns betrifft das Thema hier nicht“, erklärte sie. Wir können das hier nicht, dachte sie damals insgeheim aber auch.

Das Aha-Erlebnis

Dann hatte sie ein Aha-Erlebnis, das alles veränderte. An einem Sonntag kam eine Kundin aufgeregt zu Frau Schnabel in den Notdienst und zeigte ihr eine angebrochene Packung Cabometyx® (Cabozatinib). „Ich möchte nichts kaufen, aber ich habe ein Problem mit meinem Schwiegervater. Bei ihm wurde Nierenkrebs festgestellt. Er bekommt jetzt alle zwei Wochen beim Arzt eine Chemotherapie, außerdem muss er täglich eine von diesen Tabletten nehmen. Eben hat er bemerkt, dass er seine Tablette heute Morgen vergessen hat. Jetzt hat er Angst, etwas falsch zu machen. Seinen Arzt kann er nicht erreichen. Können Sie mir helfen?“

Frau Schnabel schaute in der Fachinformation nach und fand dort schnell eine Antwort: „Er kann die Einnahme jetzt nachholen, wenn es noch mindestens zwölf Stunden bis zur nächsten Einnahme sind.“ „Sind es“, sagte die Kundin erleichtert. „Gut. Die Tablette sollte wie immer mindestens zwei Stunden nach oder eine Stunde vor einer Mahlzeit eingenommen werden“, ergänzte Frau Schnabel. „Ab morgen macht er dann nach dem altbewährten Schema weiter.“

Die Kundin bedankte sich. „Mein Schwiegervater ist sogar Stammkunde bei Ihnen, Horst Meier, vielleicht kennen Sie ihn. Ich fühle mich in solchen Situationen als Angehörige einfach überfordert. Und ähnliche Situationen erlebe ich in letzter Zeit ständig – natürlich immer am Wochenende, wenn niemand erreichbar ist. Neulich hatte er schlimmen Durchfall. Er wollte auf keinen Fall zum Notdienst, ich wusste aber auch nicht, wie ich ihm helfen kann und was er überhaupt nehmen darf. Ich kenne mich mit seinen Tabletten nicht aus. Wir bräuchten mal jemanden, der uns ganz genau aufklärt.“

Frau Schnabel kannte Horst Meier sogar sehr gut. Während des Gesprächs hatte sie in sein Kundenkonto gesehen: Er hatte das Cabometyx® in ihrer Apotheke erhalten. Gerne hätte sie der Kundin mehr Unterstützung angeboten, aber ihr fehlte das nötige Spezialwissen dazu. Sie gab ihr deshalb den Tipp, eine „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ in einer der spezialisierten Apotheken ein paar Orte weiter wahrzunehmen. Auf diese pDL haben Patienten in den ersten sechs Monaten nach Beginn einer oralen Antitumortherapie Anspruch. Dass sie ihren Stammkunden „wegschickte“, war ihr peinlich. „Wer von uns Medikamente erhält, sollte hier vor Ort auch bei Fragen einen kompetenten Ansprechpartner haben. Das müssen wir ändern.“

Fortbildung ist immer eine gute Idee

Frau Schnabel liegt die umfassende Beratung der Kunden sehr am Herzen. Auch ihre Mitarbeiter sind motiviert und besuchen regelmäßig Fortbildungen. So hat sie gemeinsam mit ihren beiden angestellten Apothekerinnen im Sommer 2022 an der Fortbildung „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ der Bundesapothekerkammer teilgenommen. Anschließend haben sich ihre Mitarbeiterinnen noch zu ATHINA-Apothekerinnen fortgebildet. Seitdem bieten alle drei die pDL „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ regelmäßig an und fühlen sich dabei mittlerweile sicher.

Am Tag nach dem Notdienst erfuhr Frau Schnabel bei einer Recherche auf der Internetseite der ABDA, dass Apotheker, die die Voraussetzungen für die pDL „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ erfüllen, auch zur Erbringung der pDL „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ berechtigt sind. Einige Apothekerkammern bieten vertiefende Fortbildungen zu diesem Thema nach dem Curriculum „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ an, das in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP e. V.) erstellt wurde. Eine Teilnahme ist allerdings im Hinblick auf die Erbringung der Dienstleistung nicht verpflichtend; die Fortbildungen sind eine freiwillige Ergänzung. Frau Schnabel war der Meinung, dass sie diese Ergänzung bitter nötig hatte. Über die Homepage ihrer Apothekerkammer meldete sie sich deshalb für eine achtstündige Veranstaltung an und ihre angestellten Apothekerinnen schlossen sich gerne an.

Erstgespräch und AMTS-Prüfung

Die Fortbildung liegt inzwischen ein paar Wochen zurück. Heute führt Frau Schnabel zum ersten Mal eine pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie durch. Sie ist deshalb ein bisschen aufgeregt, als sie den Kunden, Herrn Voss, zum Erstgespräch trifft. Dieser hat seine Brown Bag mitgebracht, in der sich lediglich Erleada® (Apalutamid) 60 mg Filmtabletten und Spiolto® Respimat befinden. Einen Medikationsplan besitzt er bislang nicht. „Bis auf meine COPD war ich immer kerngesund“, erzählt Herr Voss. Bislang hat er deshalb nur jeden Morgen zwei Sprühstöße von seinem Spiolto® benötigt. Dann wurde ein Prostatakarzinom bei ihm festgestellt. Sein Urologe verabreicht ihm nun alle drei Monate Trenantone®, außerdem nimmt er täglich eine Tablette Erleada® ein. Die Praxis seines Urologen ist nur wenige Meter von Frau Schnabels Apotheke entfernt. Für Herrn Voss war es praktisch, das Rezept direkt auf dem Nachhauseweg dort einzulösen. Dabei wurde er von Frau Schnabel zur pDL „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ eingeladen. Seit sie sich intensiv mit dem Thema beschäftigt, ist ihr bewusst, dass Oralia nicht nur von Onkologen, sondern auch von Urologen und Gynäkologen in ihrer Stadt verordnet werden. Umso wichtiger sind sie und ihre Mitarbeiter als Ansprechpartner vor Ort.

Das Erstgespräch ist schnell beendet. Herr Voss wendet keine Arzneimittel in der Selbstmedikation und keine Nahrungsergänzungsmittel an, er hat weder Beschwerden noch Anwendungsprobleme. An einer pDL „Inhalativa“ hat er bereits vor vier Monaten teilgenommen, als er ein neues Rezept über Spiolto® einlöste. Nachdem Herr Voss die Apotheke wieder verlassen hat, beginnt die Apothekerin mit der pharmazeutischen AMTS-Prüfung. Sie gibt seine Arzneimittel in eine AMTS-Software ein, stellt jedoch keine relevanten arzneimittelbezogenen Probleme (ABP) fest. Anschließend ruft sie die Homepage des „AMBORA AMTS-Kompetenz- und Beratungszentrums orale Tumortherapie“ auf. Im Download-Bereich für Fachkreise gelangt sie zu der Rubrik „Arzneimittelmerkblätter“ und druckt das Merkblatt „Apalutamid (Erleada®)“ aus (www.iww.de/s14557). Die AMBORA-Merkblätter hatte sie bei der achtstündigen Fortbildung kennengelernt. Sie enthalten alle wichtigen Informationen zum Arzneimittel und geben Sicherheit.

Praxistipp | Im Download-Bereich des „AMBORA AMTS-Kompetenz- und Beratungszentrums orale Tumortherapie“ stehen auch für Patienten Informationen bereit, u. a. Merkblätter zu möglichen Nebenwirkungen oraler Tumortherapien (www.iww.de/s14558). Diese Merkblätter geben wichtige Tipps, wie Nebenwirkungen vorgebeugt und behandelt werden können und wann das Behandlungsteam kontaktiert werden muss.

Abschlussgespräch

Im Abschlussgespräch bespricht Frau Schnabel mit Herrn Voss Punkt für Punkt das AMBORA-Merkblatt Erleada®. Sie geht dabei u. a. auf die Dosierung, den Einnahmezeitpunkt in Bezug auf die Mahlzeiten und das Vorgehen bei vergessenen Tabletten ein. Sie erläutert besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit den Tabletten, weist auf mögliche Nebenwirkungen hin und gibt Tipps zur Vorbeugung. Sie erwähnt z. B. ein erhöhtes Risiko für Knochenbrüche und empfiehlt, den Arzt auf eine Einnahme von Calcium und Vitamin D anzusprechen. Das Merkblatt gibt auch Hinweise dazu, bei welchen Beschwerden umgehend das Behandlungsteam zu kontaktieren ist. „Und bei Fragen dürfen Sie sich natürlich jederzeit auch an uns wenden“, ergänzt sie. Dann fällt plötzlich doch noch eine Wechselwirkung auf, als Frau Schnabel den letzten Punkt des Merkblatts bespricht. „Verzichten Sie bitte auf Grapefruits und Grapefruitsaft. Beides kann die Nebenwirkungen von Erleada® verstärken.“ „Okay, Grapefruitsaft trinke ich sonst gerne und regelmäßig“, sagt Herr Voss.

Am Ende des Gesprächs händigt Frau Schnabel ihrem Kunden neben dem Merkblatt einen Medikationsplan aus. Als Behandlungsgrund für Erleada® hat sie „Prostata“ statt „Prostatakarzinom“ eingetragen, das hatte Herr Voss sich so gewünscht. Die Uhrzeit haben beide gemeinsam festgelegt, da Herr Voss meist um 8:00 Uhr frühstückt und die Tablette währenddessen einnehmen möchte. Da er keine Entbindung von der Schweigepflicht unterschrieben hat, bittet sie ihn, den Medikationsplan zur Sicherheit einmal beim Arzt vorzulegen.

Nach dem Abschlussgespräch

Nach dem Abschlussgespräch erstellt sie einen E-Beleg zur Abrechnung der Erstintervention der pDL „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ (Sonder-PZN 17716820, vergütet mit 90 Euro netto). Nach zwei Monaten wird sie sich erneut mit ihrem Kunden zu einem semi-strukturierten Gespräch in der Apotheke treffen. Dieses ist ebenfalls Teil der pDL (Sonder-PZN 17716837, vergütet mit 17,55 Euro). Dabei wird sie den Fokus auf Anwendungsschwierigkeiten und Nebenwirkungen legen, die in der Zwischenzeit möglicherweise aufgetreten sind, um dann nach Lösungen zu suchen.

Der Anfang ist gemacht

Frau Schnabel ist sich darüber im Klaren, dass die Beratung von Herrn Voss vergleichsweise einfach war. Gerade solche „kleinen Patientenfälle” eignen sich jedoch sehr gut zum Üben. Es kann interessant sein, gezielt nach solchen Fällen zu suchen und Patienten anzusprechen. Frau Schnabel ist sich außerdem bewusst, dass sie noch keine Spezialistin für orale Antitumortherapie ist. Aber sie ist stolz darauf, den Anfang gemacht zu haben. Mit jedem neuen Patienten und mit jedem neuen Merkblatt möchte sie mehr lernen.

AUSGABE: AH 12/2025, S. 6 · ID: 50580152

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