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DigitalisierungArztausweis jetzt digital auf dem Smartphone nutzbar
| Die Landesärztekammern geben bekannt, dass die Überprüfung eines Arztes, der in einer Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Vorlage einer schriftlichen Verschreibung verlangt, nun wahlweise anhand seines Arztausweises in Form der altbekannten Plastikkarte oder durch das Vorzeigen seines digitalen Arztausweises auf seinem Smartphone erfolgen kann. Haftungsrechtlich macht es für die Apotheke keinen Unterschied, ob der Arzt den analogen oder den digitalen Arztausweis benutzt. |
| Die Landesärztekammern geben bekannt, dass die Überprüfung eines Arztes, der in einer Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Vorlage einer schriftlichen Verschreibung verlangt, nun wahlweise anhand seines Arztausweises in Form der altbekannten Plastikkarte oder durch das Vorzeigen seines digitalen Arztausweises auf seinem Smartphone erfolgen kann. Haftungsrechtlich macht es für die Apotheke keinen Unterschied, ob der Arzt den analogen oder den digitalen Arztausweis benutzt. |
AUSGABE: AH 12/2025, S. 1 · ID: 50619741