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Finanzierung/KaufrechtOLG: Rückabwicklung eines widerrufenen Verbraucherdarlehens
| Finanziert ein Verbraucher einen Kfz-Kauf im Wege eines Verbraucherdarlehensvertrags, hat er bei wirksamem Widerruf des Vertrags Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung der geleisteten Zins- und Tilgungsraten. Zuvor muss er aber das finanzierte Fahrzeug herausgeben. Tut er das nicht, kann sich die Bank auf ihr Leistungsverweigerungsrecht berufen und ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Darauf hat das OLG Braunschweig hingewiesen. |
Im konkreten Fall hatte ein Verbraucher seinen Neuwagen über einen Kredit teilfinanziert. Vier Jahre später widerrief er seine Vertragserklärung und forderte die Bank zur Rückzahlung seiner Zins- und Tilgungsraten auf. Nachdem er der Bank erfolglos angeboten hatte, das Fahrzeug bei ihm zu Hause abzuholen, veräußerte er es an ein Autohaus. Das LG Braunschweig hat die auf die Rückzahlung der Zins- und Tilgungsleistungen gerichtete Klage des Verbrauchers abgewiesen (LG Braunschweig, Urteil vom 04.06.2020, Az. 5 O 2125/19, Abruf-Nr. 231046).
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AUSGABE: ASR 10/2022, S. 1 · ID: 48543834