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Autokauf/Innergemeinschaftliche LieferungEtwaig verspätete Rückerstattung der Mehrwertsteuer – Autohaus gewinnt Rechtsstreit
Abo-Inhalt 13.02.2025 4 Min. Lesedauer Von Andre Erichsen, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Buchholz in der Nordheide
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| Die Gelangensbestätigung dient als Nachweis über eine innergemeinschaftliche Lieferung. Mit ihr bestätigt der Abnehmer den Erhalt der Ware im EU-Ausland. Die Lieferung ist dann umsatzsteuerfrei. Was aber passiert, wenn eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nach innergemeinschaftlicher Lieferung aufgrund atypischer Umstände verzögert erfolgt? Ist das ein Fall für einen Verzugsschaden? AG Tostedt und LG Stade hatten das zu entscheiden. ASR nennt die Details und erläutert, warum das Autohaus alles richtig gemacht hat. |
AUSGABE: ASR 3/2025, S. 6 · ID: 50297979
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